(Auszug aus dem Berufsinformationszentrum:)
Ausbildung:
Bei der Ausbildung zum Industriemeister / zur Industriemeisterin Fachrichtung Metall handelt es sich in der Regel um eine berufliche Fortbildung im Anschluss an einen Ausbildungsberuf.
Zugangsvoraussetzungen sind:
l | Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Faschrichtung Metall zugeordnet werden kann; | |
l | mindestens dreijährige, an die Berufsausbildung angeschlossene, einschlägige Berufspraxis oder | |
l | ohne abgeschlossene Berufsausbildung: mindestens achtjährige, einschlägige Berufspraxis; | |
l | Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können und die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. |
Prüfende Stelle ist die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Dauer:
Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung beträgt in Vollzeit etwa neun Monate; berufsbegleitend etwa drei bis dreieinhalb Jahre.
Inhalte und Aufbau:
Im fachrichtungsbezogenen Teil der Meisterausbildung werden folgende Inhalte vermittelt: | ||
l | Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen; | |
l | Technische Kommunikation; | |
l | Technologie der Werk- und Hilfsstoffe; | |
l | Betriebs- und Fertigungstechnik; | |
Im fachübergreifenden Teil der Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt: | ||
l | Grundlagen für kostenbewusstes Handeln: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre; | |
l | Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln: Grundgesetz, Arbeits- und Sozialrecht; | |
l | Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb: Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen, Einflüsse des Betriebs auf das Sozialverhalten, Einflüsse des Industriemeisters auf die Zusammenarbeit im Betrieb; | |
Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil der Meisterausbildung werden folgende Inhalte vermittelt: | ||
l | Grundfragen der Berufsausbildung; | |
l | Planung und Durchführung der Ausbildung; | |
l | der Jugendliche in der Ausbildung; | |
l | Rechtsgrundlagen der Berufsbildung; |
Berufsausübung:
Nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung bieten sich in Betrieben der Metallindustrie z.B. Ausübungsmöglichkeiten im Maschinen-, Landmaschinen- und Luftfahrzeugbau sowie in der Eisen-, Blech-, Metallwaren- und Elektroindustrie.
Einsatzbereiche (beispielhaft mit Tätigkeiten):
l | Werkstattleiter/in | ||
- |
Führen einer Gruppe von Fach- und Hilfskräften; | ||
- |
Unterweisen von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden; | ||
- |
Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der Termine; | ||
- |
zunehmend Erledigung von Aufgaben mit Computerunterstützung; | ||
l | REFA-Fachmann/-frau | ||
Analyse und Festlegung der optimalen Fertigungsschritte; | |||
Ermitteln von Daten für die Fertigung aus Zeichnungen, Handbüchern und sonstigen Unterlagen; | |||
Durchführen von Vorkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen; | |||
Erstellen von Fertigungsunterlagen (Arbeitspläne, Materiallisten, Einrichteblätter u.ä.) für Teilefertigung und Montage; | |||
l | Ausbilder/in | ||
Durchführung des betrieblichen Teils der Berufsausbildung unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Grundlagen; | |||
Mithilfe bei der Planung sowie Durchführung, Anleitung und Überwachung der im Betrieb durchgeführten Aus- und Fortbildung; |
Weiterbildung:
Weiterbildungs- bzw. Spezialisierungslehrgänge in Form von Seminaren und Kursen z.B. über Mitarbeiterführung, Teamarbeit, -führung, Betriebs- und Unternehmensorganisation, Management, Arbeitssicherheit,... usw.
In einigen Bundesländern ermöglicht eine Meisterprüfung unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu Studiengängen an Hochschulen.
Bundesanstalt für Arbeit
Stand: 09/95 - Alle Angaben ohne Gewähr
nach
oben
zurück zu Berufsausbildung
zurück zum
Inhaltsverzeichnis
zuletzt geändert am: 13.01.2002