Industriemeister - Metall

(Auszug aus dem Berufsinformationszentrum:)

 

Ausbildung:

Bei der Ausbildung zum Industriemeister / zur Industriemeisterin Fachrichtung Metall handelt es sich in der Regel um eine berufliche Fortbildung im Anschluss an einen Ausbildungsberuf.

 

Zugangsvoraussetzungen sind:

 l Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Faschrichtung Metall zugeordnet werden kann;
 l mindestens dreijährige, an die Berufsausbildung angeschlossene, einschlägige Berufspraxis oder 
 l ohne abgeschlossene Berufsausbildung: mindestens achtjährige, einschlägige Berufspraxis;
 l Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht werden können und die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

Prüfende Stelle ist die zuständige Industrie- und Handelskammer.

 

Dauer:

Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung beträgt in Vollzeit etwa neun Monate; berufsbegleitend etwa drei bis dreieinhalb Jahre.

 

Inhalte und Aufbau:

Im fachrichtungsbezogenen Teil der Meisterausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
 l Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen;
 l Technische Kommunikation;
 l Technologie der Werk- und Hilfsstoffe;
 l Betriebs- und Fertigungstechnik;

Im fachübergreifenden Teil der Ausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
 l Grundlagen für kostenbewusstes Handeln: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre;
 l Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln: Grundgesetz, Arbeits- und Sozialrecht;
 l Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb: Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen, Einflüsse des Betriebs auf das Sozialverhalten, Einflüsse des Industriemeisters auf die Zusammenarbeit im Betrieb;

Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil der Meisterausbildung werden folgende Inhalte vermittelt:
 l Grundfragen der Berufsausbildung;
 l Planung und Durchführung der Ausbildung;
 l der Jugendliche in der Ausbildung;
 l Rechtsgrundlagen der Berufsbildung;

 

Berufsausübung:

Nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung bieten sich in Betrieben der Metallindustrie z.B. Ausübungsmöglichkeiten im Maschinen-, Landmaschinen- und Luftfahrzeugbau sowie in der Eisen-, Blech-, Metallwaren- und Elektroindustrie.

 

Einsatzbereiche (beispielhaft mit Tätigkeiten):

 l Werkstattleiter/in

-

Führen einer Gruppe von Fach- und Hilfskräften; 

-

Unterweisen von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden;

-

Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der Termine; 

-

zunehmend Erledigung von Aufgaben mit Computerunterstützung;

 l REFA-Fachmann/-frau
Analyse und Festlegung der optimalen Fertigungsschritte;
Ermitteln von Daten für die Fertigung aus Zeichnungen, Handbüchern und sonstigen Unterlagen;
Durchführen von Vorkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen;
Erstellen von Fertigungsunterlagen (Arbeitspläne, Materiallisten, Einrichteblätter u.ä.) für Teilefertigung und Montage;

 l Ausbilder/in
Durchführung des betrieblichen Teils der Berufsausbildung unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Grundlagen;
Mithilfe bei der Planung sowie Durchführung, Anleitung und Überwachung der im Betrieb durchgeführten Aus- und Fortbildung;

 

Weiterbildung:

Weiterbildungs- bzw. Spezialisierungslehrgänge in Form von Seminaren und Kursen z.B. über Mitarbeiterführung, Teamarbeit, -führung, Betriebs- und Unternehmensorganisation, Management, Arbeitssicherheit,... usw.

In einigen Bundesländern ermöglicht eine Meisterprüfung unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu Studiengängen an Hochschulen.

 

Bundesanstalt für Arbeit
Stand: 09/95 - Alle Angaben ohne Gewähr

nach oben
zurück zu Berufsausbildung
zurück zum
Inhaltsverzeichnis

zuletzt geändert am: 13.01.2002